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Artikel & Produkte

Das Register aller Artikel und Produkte – mit Artikelnummer, Kategorie, Preis, Bestand und Lieferant.

Live-Vorschau — echte Ansicht mit Beispieldaten

artikel & produkte.usable.software
BezeichnungArtikelnr.KategoriePreisBestandNachbestellen
Bauer & Co.Position 5Datensatz 3Position 2Eintrag 4
Wolf SpeditionDatensatz 6Eintrag 4Datensatz 3Position 5
Roth HandelEintrag 7Position 5Eintrag 4Datensatz 6
Meyer GmbHPosition 8Datensatz 6Position 5Eintrag 7
Kraus LogistikDatensatz 9Eintrag 7Datensatz 6Position 8

Kein Screenshot: dieselbe Oberfläche, die du im Betrieb bekommst.

Was du hier tust

Du legst Artikel und Produkte an (Bezeichnung, Artikelnummer, Kategorie, Einheit) und pflegst Preis, Bestand sowie Mindestbestand. Über das Board nach Status oder die Liste behältst du den Überblick und erkennst, was nachbestellt werden muss.

Tipps

Über den Tab „Nachbestellen“ findest du sofort alle Artikel, deren Bestand den Mindestbestand erreicht oder unterschritten hat. Pflege Einkaufs- und Verkaufspreis getrennt, damit später Marge und Inventurwert stimmen. Auslaufende Artikel setzt du im Board oder über „Status setzen“ auf Auslaufend, statt sie zu löschen – so bleibt der Verlauf erhalten. Artikel sind der gemeinsame Baustein für Handel und Lager: Bestellungen, Verkauf, Inventur und Wareneingang bauen darauf auf.

Rechtliche Anforderungen

Aufbewahrung (HGB §257): Stammdaten, die Buchungsbelegen und Handelsbriefen zugrunde liegen – etwa Bestands- und Preisänderungen von Artikeln – sind in der Regel sechs Jahre aufzubewahren. Trage im Abschnitt „Aufbewahrung“ unter „Aufbewahren bis“ das Ende der gesetzlichen Frist ein; abgelaufene Datensätze werden anschließend datenschutz- und handelsrechtlich geregelt gelöscht. Nachvollziehbarkeit (GoBD): Bestands- und Preisänderungen müssen nachvollziehbar bleiben. Lösche auslaufende Artikel nicht, sondern setze sie auf „Auslaufend“ (Status) – so bleiben Verlauf und Beleggrundlage erhalten (Storno statt Löschen). Die Felder „Angelegt von“ und „Geändert von“ weisen aus, wer den Datensatz angelegt bzw. zuletzt geändert hat. Lebensmittel (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011): Kennzeichne Lebensmittel im Abschnitt „Lebensmittel“ über „Lebensmittel“ und – wo Rückverfolgbarkeit erforderlich ist – über „Charge/Los-Pflicht“ (Rückverfolgbarkeit nach VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 18). Preisangaben (PAngV): Für Vergleichbarkeit und korrekte Preisangaben standardisiere die Mengeneinheit („Einheit“) – das ist die Grundlage für spätere Grundpreis-/Preisangaben.

Was drin ist

  • Artikel
  • Artikel anlegen
  • Bearbeiten
  • Löschen
  • Status setzen